Plus Bundesgerichtshof urteilt

Vertragsgeneratoren im Netz brauchen keine Anwaltszulassung

Geschäftsideen im Internet wirbeln den Markt auf, das gilt auch für die Anwaltsbranche. Ein Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher, sagen die einen. Die anderen warnen vor unseriösen Angeboten.

09.09.2021 UPDATE: 09.09.2021 15:43 Uhr 1 Minute, 37 Sekunden
Smartlaw
Der BGH in Karlsruhe entschied, dass Seiten wie Smartlaw auch von Anbietern betrieben werden dürfen, die nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind. Foto: Jan Eric Euler/Smartlaw Media Gm/Jan Eric Euler/SmartLaw Media GmbH/dpa

Karlsruhe (dpa) - Rechtsanwälte könnten im Internet mehr Konkurrenz bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass Seiten wie der Vertragsgenerator Smartlaw auch von Anbietern betrieben werden dürfen, die nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind.

Das automatisierte Erstellen von Rechtsdokumenten über eine Software stelle keine unerlaubte Rechtsdienstleistung dar. Das

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