Plus BGH-Urteil

"Thermofenster" reicht nicht für Schadenersatz von Daimler

Die Diesel-Musterklage rückt den Autobauer Daimler in den Fokus. Viele Tausend Klägerinnen und Kläger haben schon auf eigene Faust versucht, Schadenersatz zu erstreiten.

13.07.2021 UPDATE: 13.07.2021 04:48 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden
Daimler
Die Diesel-Musterklage der Verbraucherzentralen rückt den Autobauer Daimler in den Fokus. Foto: Marijan Murat/dpa

Karlsruhe (dpa) - Diesel-Kläger, die allein wegen des sogenannten Thermofensters Schadenersatz von Daimler fordern, dürften in vielen Fällen leer ausgehen.

Bei ihrer ersten Urteilsverkündung in einem "Thermofenster"-Verfahren bekräftigten die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag, dass sie den Einsatz der Technik nicht für sittenwidrig halten. Gleichzeitig

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+