Plus Wer muss streichen?

BGH klärt die Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen

Die Richter feilen an einer Lösung, die beiden Seiten entgegenkommen soll.

01.07.2020 UPDATE: 02.07.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Wenn Mieter ausziehen, gibt es ums Renovieren oft Streit. Foto: dpa

Von Anja Semmelroch

Karlsruhe. Jede Wohnung braucht hin und wieder einen neuen Anstrich. Aber viele Mieter sind unsicher: Müssen sie überhaupt auf eigene Kosten renovieren? Manchmal wäre für Schönheitsreparaturen eigentlich der Vermieter zuständig, in anderen Fällen ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte mehr

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