BGH klärt die Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen
Die Richter feilen an einer Lösung, die beiden Seiten entgegenkommen soll.
Von Anja Semmelroch
Karlsruhe. Jede Wohnung braucht hin und wieder einen neuen Anstrich. Aber viele Mieter sind unsicher: Müssen sie überhaupt auf eigene Kosten renovieren? Manchmal wäre für Schönheitsreparaturen eigentlich der Vermieter zuständig, in anderen Fällen ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte mehr
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