Plus Urteil des Oberlandesgerichts

Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown

Pflicht zur Mietzahlung trotz Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im "Corona-Lockdown"

25.02.2021 UPDATE: 25.02.2021 13:37 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Lockdown im Einzelhandel - neutrale BU - geschlossene Geschäfte
Symbolbild: picture alliance/dpa/KEYSTONE | Gian Ehrenzeller

Karlsruhe/Heidelberg. (RNZ) Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im "Corona-Lockdown" für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Mit diesem Urteil vom 24. Februar 2021 hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitz von Dr. Klaus Gehrig eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts

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