Diese Regelungen gelten nun für den Autoverkehr
Die Verkehrsregelungen rund um die Baustelle ändern sich bis Dezember. Der RNV hat den Regulärbetrieb im Bereich wieder aufgenommen.

Heidelberg. (RNZ) Seit Montag läuft auf der Großbaustelle Dossenheimer Landstraße planmäßig die dritte Bauphase. Wie die Stadt Heidelberg mitteilte, kommt es durch den Seitenwechsel des Baufelds auf die Westseite zu geänderten Regelungen für den Autoverkehr. Folgendes gilt nun:
> Fahrtrichtung Norden: Die Dossenheimer Landstraße bleibt wie bisher befahrbar.
> Fahrtrichtung Süden: Die bisherigen Umleitungen bleiben bestehen.
> Wieder geöffnet sind die Einmündungen der Kriegsstraße, der Biethsstraße sowie der Johann-Fischer-Straße von und zur Dossenheimer Landstraße.
> Vorübergehend gesperrt: Die Mühlingstraße und die Alexander-Colin-Straße sind bis Dezember 2025 Sackgassen.
> Ab Dezember 2025 soll die Einfahrt von der Dossenheimer Landstraße in die Friedensstraße wieder möglich sein.
Die Zufahrten zu anliegenden Grundstücken und örtlichen Betrieben bleiben – abgesehen von punktuellen Einschränkungen – jederzeit möglich. Alle Betriebe und Geschäfte in Handschuhsheim sind über die kleinräumige Umleitung und die Dossenheimer Landstraße in Fahrtrichtung Norden erreichbar.
Des Weiteren hat die RNV den regulären ÖPNV-Betrieb während der Baumaßnahme wieder aufgenommen. Weitere Informationen sind unter www.rnv-online.de verfügbar.