Bundesgerichtshof stärkt Kunden den Rücken
Die Energierechnung ungewöhnlich hoch? In zwei Fällen wird die Beweislast von den Mietern genommen
Von Sönke Möhl
Karlsruhe. Kann es sein, dass in einem normalen Haushalt der abgerechnete Stromverbrauch plötzlich auf das Zehnfache steigt? Warum soll ein Mieter im Mehrfamilienhaus auf einmal fast die Hälfte der Heizenergie verbraucht haben, obwohl seine Wohnung nicht einmal 13 Prozent der Gesamtfläche ausmacht? Solche Fälle lösen regelmäßig Streit aus. Jetzt hat der Bundesgerichtshof
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