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Daimler-"Thermofenster" allein wohl kein Grund für Schadenersatz

Der Fall dürfte ans Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen werden, weil dort anderen Manipulationsvorwürfen nicht nachgegangen wurde.

29.06.2021 UPDATE: 29.06.2021 14:53 Uhr 34 Sekunden
Daimler

Symbolfoto: dpa

Karlsruhe. (dpa) Autobesitzer, die wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln gegen Daimler klagen, dürften eher schlechte Karten haben. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) machten am Dienstag in ihrer ersten Verhandlung dazu deutlich, dass sich aus dem Einsatz der Technik allein wohl keine Schadenersatz-Ansprüche ergeben. Ähnlich hatten sie sich im

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