Plus Früher aufhören

Wie Sonderzahlungen Renten-Abzüge ausgleichen

Wer früher als vorgesehen die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen möchte, kann dadurch entstehende Abzüge ausgleichen - durch Sonderzahlungen.

06.05.2020 UPDATE: 06.05.2020 12:27 Uhr 2 Minuten, 47 Sekunden
Wer vor dem eigentlichen Rentenbeginn aus dem Berufsleben aussteigen will, kann sich von der Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie hoch die Abschläge sind. Foto: Marijan Murat/dpa

Berlin (dpa/tmn) - Seit 2012 wird die gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise angehoben. Konnten Versicherte, die 1955 geboren sind, noch mit 65 Jahren und neun Monaten in den Ruhestand gehen, müssen diejenigen, die 1964 geboren sind, bis 67 arbeiten.

Wer vor dem für ihn vorgesehenen Zeitpunkt nicht mehr arbeiten möchte, muss in der Regel Abschläge bei der

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