Keine Millionen-Entschädigung für Helmut Kohls Witwe
Memoirenschreiber Heribert Schwan brachte Details aus Gesprächen mit Helmut Kohl als Buch heraus. Der Altkanzler sollte als Entschädigung eine Million Euro bekommen. Dieser Anspruch ist nicht vererbbar.
Karlsruhe (dpa) - Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur
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