Plus BGH-Urteil

Keine Millionen-Entschädigung für Helmut Kohls Witwe

Memoirenschreiber Heribert Schwan brachte Details aus Gesprächen mit Helmut Kohl als Buch heraus. Der Altkanzler sollte als Entschädigung eine Million Euro bekommen. Dieser Anspruch ist nicht vererbbar.

29.11.2021 UPDATE: 29.11.2021 12:48 Uhr 44 Sekunden
Maike Kohl-Richter
Der Bundesgerichtshof entscheidet, ob Maike Kohl-Richter eine Millionen-Entschädigung bekommt. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Karlsruhe (dpa) - Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.