"Hausgeburt" in Sinsheim: 18.000 Euro beenden einen jahrelangen Streit
OB Albrecht zog nach der Ratenaussetzung einen Schlussstrich - Der Künstler Timm Ulrichs erhält nun 18.000 Euro auf einmal

War lange Zeit Zankapfel zwischen Stadt und Künstler: Die "Hausgeburt". Foto: Kegel
Sinsheim. (mw) Im Streit zwischen der Stadt und Künstler Timm Ulrichs um das Kunstwerk "Hausgeburt" an der Fassade des Polizeireviers Sinsheim zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab. Ulrichs war 2006 der mit 20 000 Euro dotierte Kunstpreis der Stadt zuerkannt worden. Doch die Installierung des Kunstwerks sorgte dafür, dass Rathaus und der 73-jährige Kunstprofessor heftig aneinander gerieten und Ulrichs seine Kunstpreisforderung an die Stadt vor Gericht klären ließ.
Oberbürgermeister Jörg Albrecht bemühte sich darum, die vom Gericht vorgeschlagene außergerichtliche Einigung oder den Vergleich zu suchen. In der Gemeinderatssitzung erklärte er, dass die Stadt die Ratenzahlung an Ulrichs ausgesetzt habe. Der Künstler erhalte nun 18 000 Euro "in einem Satz." Dazu sei eine Vereinbarung zwischen Ulrichs und der Stadt getroffen worden, wie beide Seiten das Problem der Wasserableitung am und im Kunstwerk umsetzen werden, so Albrecht.
Beschlossen wurde vom Gremium der Bebauungsplan "Sinsheim Ost, 7.Änderung". Die Nachverdichtung war als vereinfachtes Verfahren im März 2013 eingeleitet worden. Die Artenschutzrechtliche Prüfung vom Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Kreises in der Stellungnahme vom November 2013 gefordert, ergab, dass für Vögel, Säugetiere, Reptilien und Amphibien "erhebliche Beeinträchtigungen" im Plangebiet ausgeschlossen sind.
Die Bebauungsplanänderung "Michelsbild I" vom September 2013, mit der die örtliche Satzung Bauvorschriften lockerte, hat Bürgerkritik hervorgerufen. Befürchtet werden Beschattung von Gebäuden und Solaranlagen, insbesondere am Nordhang. .Die Traufhöhe sei durch die Planänderung zwar angehoben, aber gleichzeitig eine Beschränkung der zulässigen Gebäudehöhe festgelegt worden.
Die Räte beschlossen, das Verfahren laufen zu lassen und nach der Vorlage einer Schattenstudie das weitere im Gremium zu entschieden. OB Albrecht war sich mit den Räten einig, "künftige Baugebiete komplett zu erschließen."
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Mit der Ergänzungssatzung "Weilerer Straße" soll eine "maßvolle Erweiterung des Innenbereiches" ermöglicht werden. Ziel der Satzung ist eine "moderate Ausweisung von Bauland" und die "Aktivierung der Flächenreserven im Bestand." Eine kleinteilige Entwicklung soll "örtliche und soziale Identität" schaffen." Damit werde der Reihener Ortseingang arrondiert. Als geplante Bebauung ist eine "offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäuser" festgesetzt. Vorhandene "kleinflächige Äcker" werden nach den Vorgaben "im grünordnerischen Beitrag zur Satzung aufgewertet."
In der Texten der Satzung werden Vorgaben zum Bereich Maßnahmen zu Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fixiert. Dazu soll ein Fachbüro mit einem artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt werden. Mit der Ausweisung als "Dorfgebiet" bleiben die Hofstelle wie die gewünschte Wohnnutzung gesichert.