Erweiterung der Biomasseanlage in Daisbach abgelehnt
Neuer Brennstoffmix brachte Bauantrag im Ortschaftsrat zum Kippen - Außenbereich soll schützenswert bleiben

Die Biogasanlage (mit grünem Kuppeldach) darf nicht erweitert werden. Der Ortschaftsrat orientierte sich an der Gleichbehandlung und am Grundsatz: Der Außenbereich soll schützenswert bleiben. Foto: Barth
Waibstadt-Daisbach. (cba) Es geht um Gleichberechtigung. Und um die Frage eines Präzedenzfalls. Oberste Prämisse, an der sich der Ortschaftsrat aber orientierte: Der Außenbereich soll geschützt werden. Und ein Gewerbebetrieb kann nicht mehr als privilegiert eingestuft werden. Den Antrag zur Nutzungsänderung und -erweiterung der bestehenden Biomasseanlage auf dem Birkenhof im Westen Daisbachs
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