Antrag eines Sinsheimers kommt Ortenaukreis teuer zu stehen
Der Mann hatte einen Antrag auf Eingliederungshilfe an den Landkreis am Südlichen Oberrhein gestellt. Dieser gab den Fall nicht rechtzeitig an den zuständigen Rhein-Neckar-Kreis weiter.

Sinsheim. (cbe) Weil der Ortenaukreis einen Antrag eines Mannes mit Behinderung auf Eingliederungshilfe nicht rechtzeitig an den zuständigen Rhein-Neckar-Kreis weitergeleitet hat, bleibt er nun auf Kosten von mehr als 54.000 Euro sitzen. Dies entschied das Landessozialgericht.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein Mann, geboren im Jahr 1989, der bei der Kraichgau-Werkstatt in
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