Eppingen

Kater Emil stirbt qualvoll – 61-jähriger Fallensteller büßt mit 2400 Euro

Nach einem langen Todeskampf von Kater Emil vor vier Jahren in einem Fangeisen steht die Geldstrafe für den Verursacher fest.

15.09.2025 UPDATE: 15.09.2025 17:30 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
Ein Kater
Laut Amtsgericht war der Kater 2021 in Eppingen nach einem rund 20 Minuten dauernden Todeskampf und hochgradigen Schmerzen in dem Fangeisen verendet. (Symbolbild)

Eppingen/Heilbronn. (guz/dpa) Der Mann, der im September 2021 in Eppingen eine Totschlagfalle aufgestellt hat, in der der junge Kater Emil dann nach einem langen Todeskampf starb, ist vom Landgericht Heilbronn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Das meldete die Presseagentur dpa am Montag mit Berufung auf eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

Der 61-jährige Mann habe einen entsprechenden Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angenommen, erklärte die Sprecherin weiter. Um wen es sich dabei handelt und warum er die Totschlagfalle auf einem fremden, aber problemlos zugänglichen Grundstück aufgestellt hatte, wurde nicht mitgeteilt.

Wie mehrfach berichtet, war der Kater vor den Augen seines Halters auf einem Grundstück am Eppinger Stadtrand qualvoll gestorben, eingequetscht zwischen den Bügeln der Falle; alle Versuche des durchaus kräftigen Mannes – er ist Berufssoldat –, die Bügel auseinanderzudrücken, waren vergeblich gewesen.

Seine Frau und seine Tochter hatten die Todesschreie ihres geliebten tierischen Familienmitglieds aus wenigen Metern Entfernung von ihrem Grundstück aus mitanhören müssen. Emils Todeskampf dauerte 15 bis 20 Minuten und war, wie aus den Aussagen des Halters und auch aus einem tiermedizinischen Gutachten hervorgeht, äußerst schmerzvoll.

Überraschendes Geständnis

Auch interessant
Eppingen: Überraschende Wende nach Fallen-Tod von "Kater Emil"
Eppingen: Prozess um getöteten Kater Emil ist geplatzt

Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun nach rund vier Jahren juristisch ein Schlussstrich gezogen – ob das auch für das nachbarschaftliche Verhältnis am Tatort gilt, darf indes bezweifelt werden. Lange Zeit war ein Jäger aus der Nachbarschaft, dem auch das Grundstück gehört, auf dem die Falle ausgelegt war, der Tat bezichtigt worden.

Das Amtsgericht Heilbronn hatte den Mann im Mai 2023 jedoch in erster Instanz aus Mangel an objektiven Beweisen freigesprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war. Der darauf folgende Prozess am Landgericht Heilbronn war dann geplatzt, weil der angeklagte Jäger monatelang prozessunfähig war.

Noch vor der Wiederaufnahme des Verfahrens hatte sich dann überraschend ein nicht näher bezeichneter 61-Jähriger gemeldet und gestanden, die Falle ausgelegt zu haben (RNZ berichtete).

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht – einerseits wegen der besonderen Umstände und weil sich die Tierschutzorganisation Peta eingeklinkt hatte, um auf ein gänzliches Verbot dieser Fallenart hinzuwirken – der Einsatz von Totschlagfallen ist zwar verboten, kaufen kann sie aber jeder –, zum anderen hat der Umstand, dass die Falle auf einem nicht eingezäunten Wiesengrundstück ausgelegt war, die Tat noch brisanter gemacht. Schließlich hätte durchaus auch ein Mensch in die Falle treten können und wäre dann mit großer Sicherheit erheblich verletzt worden.

Update: Montag, 15. September 2025, 17.30 Uhr