Eppingen

Überraschende Wende nach Fallen-Tod von "Kater Emil"

Nach dem Freispruch im Fall "Kater Emil" haben die Ermittler einen neuen Verdacht: Eine andere Person hat gestanden, die Falle aufgestellt zu haben. Vier Jahre nach dem Tod des Tieres wird ermittelt.

06.08.2025 UPDATE: 06.08.2025 12:25 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden
Ein Kater
Der Tod des Katers «Emil» hat die Heilbronner Justiz über Jahre beschäftigt. (Symbolbild)

Von Armin Guzy

Eppingen. In dem seit mehr als zwei Jahren währenden Gerichtsverfahren um die Frage, wer Kater Emil aus Eppingen auf dem Gewissen hat, ist es zu einer überraschenden Wendung gekommen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgezogen. Damit ist der bisher Beschuldigte, ein Jäger aus Eppingen, freigesprochen – so wie es das Amtsgericht in erster Instanz am 23. Mai 2023 bereits getan hatte. Die genauen Hintergründe bleiben indessen mysteriös: Laut Staatsanwaltschaft hat sich inzwischen eine weitere Person gemeldet und die Tat gestanden. Ein Verfahren gegen diese Person sei bereits eingeleitet. Über den momentanen Stand dieses Verfahrens konnte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Nachfrage keine Auskunft geben, da sich der zuständige Dezernent derzeit im Urlaub befindet.

Wie mehrfach berichtet, war der junge Kater einer Eppinger Familie am Abend des 16. Septembers 2021 in eine Totschlagfalle geraten und nach einem mindestens 15 Minuten dauernden Todeskampf gestorben, während sein Halter verzweifelt versucht hatte, die Bügel der Falle auseinanderzudrücken. Es misslang. Er musste mitansehen, wie der schreiende Emil, der im Prozess immer wieder auch unter Tränen als "kleines Familienmitglied" bezeichnet wurde, qualvoll an den Verletzungen und am Schock verendete.

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erzeugt, weil der zunächst beschuldigte Mann ein Jäger ist und Totschlagfallen zwar frei verkäuflich sind, jedoch nicht eingesetzt werden dürfen. Die Tierschutzorganisation Peta hatte sich in den Fall eingeklinkt, Anzeige gegen Unbekannt erstattet und den Prozess genutzt, um auf den rechtlichen Missstand im Bezug auf diese Art Fallen hinzuweisen. Der Fall erhielt zusätzliche Brisanz, weil durchaus auch ein Mensch in die Falle hätte treten können und dann möglicherweise einen Fuß verloren hätte.

Das Amtsgericht hat den Jäger am 23. Mai 2023 freigesprochen, weil sich nicht zweifelsfrei nachweisen ließ, dass der Mann die Falle aufgestellt hatte. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft dann Berufung ein, weshalb der Fall ab Ende 2024 erneut verhandelt wurde, diesmal vor der 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts. Der Prozess platzte jedoch, weil der damalige Angeklagte, also der Jäger, mehrere Monate nicht verhandlungsfähig war. Zu einem Schuld- oder Freispruch kam es nicht.

Am vorletzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte allerdings noch überraschend einen Landwirt aus der Nachbarschaft und einen Mann aus Litauen als mögliche Fallensteller ins Spiel gebracht. Der Landwirt sagte auch vor Gericht aus und wies dabei alle Vorwürfe von sich. Der Litauer, der von dem Jäger im Umfeld des Tatortes eine Garage gemietet hat, konnte an jenem Tag nicht geladen werden, weil der Angeklagte nicht einmal dessen Namen nennen konnte. Der Mann sollte dann zum nächsten Verhandlungstag geladen werden, der dann jedoch wegen des inzwischen vorgelegten Attests des Angeklagten vorzeitig endete.

Ob der nun geständige Täter der ominöse Litauer ist, der Landwirt oder eine andere Person, die im Verfahren bislang keine Rolle spielte, ist öffentlich noch nicht bekannt. Von der Systematik des Rechtssystems her wird die geständige Person nun voraussichtlich einen Strafbefehl erhalten. Falls sie diesen und die damit verbundene Geldbuße akzeptiert, wäre das Verfahren beendet. Zu einem erneuten Gerichtstermin käme es nur, falls die Person dem Strafbefehl widersprechen würde, was angesichts des Geständnisses eher unwahrscheinlich ist.

Das sieht auch Peter Höffken von Peta so, der für die Tierschutzorganisation alle bisherigen Verhandlungstage verfolgt hat und nun von einer "sehr, sehr überraschenden Wendung" sprach. Seine Organisation werde den Fall aber weiterhin beobachten.

Die Falle war auf dem nicht eingezäunten Grundstück des bislang Angeklagten ausgelegt gewesen. Die Halter des Katers, beide Beamte, hatten unter Eid ausgesagt, dass der Jäger am Abend des Dramas vor Ort gesagt habe: "Gebt mir meine Falle wieder!" Beide hatten dies als Schuldeingeständnis gewertet. Der Beschuldigte hatte indes bei den Verhandlungen wiederholt jegliche Schuld bestritten.

"Wir sind gleichermaßen überrascht und irritiert, dass sich nach so vielen Jahren ein vermeintlich anderer Täter gemeldet hat", antworten Emils Besitzer auf Anfrage. Sie machen sich Sorgen, dass ein weiterer Prozess zwar unwahrscheinlich, aber möglich ist, und sich die Aufklärung des Falls weiter in die Länge ziehen könnte. "Wir werden abwarten müssen", teilten sie mit. "Wir sind gespannt, wer dieser vermeintliche neue Täter ist."