Geld zurück für 2000 Ruhehain-"Kunden"
Gerichtsverfahren der Gemeinde endete mit Vergleich: "Liegerecht" bleibt von der Umsatzsteuer befreit - 180.000 Euro Rückerstattung

Bei der Bereitstellung des Liegerechts darf der Fiskus nicht zulangen. Die Umsatzsteuer der Erstattungsgebühren im "Ruhehain" wird teilweise zurückgezahlt. Foto: Christiane Barth
Von Christiane Barth
Reichartshausen. Die Gemeinde kann sich über ein stattliches "Weihnachtsgeld" freuen: Rund 180.000 Euro erwartet sie vom Finanzamt zurück. Denn das Gerichtsverfahren, in dem Reichartshausen bereits seit zwei Jahren in Verhandlungen mit der Finanzbehörde ist, ging gut aus. Der Fiskus hatte die Umsatzsteuerpflicht aus den Bestattungseinnahmen im Naturfriedhof
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