PZN-Patient bleibt nach Angriff auf Pflegerin in Psychiatrie
Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden. "Ihm war klar, dass mit dem Würgen Lebensgefahr einhergeht".

Von Timo Teufert
Wiesloch. Ein Patient des Psychiatrischen Zentrums (PZN), der 2022 eine Pflegerin angegriffen hat und sie 30 bis 40 Sekunden lang würgte, bleibt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das hat die erste Große Strafkammer des Landgerichts Heidelberg entschieden.
Wegen des Vorfalls stand der 31-Jährige im vergangenen Jahr schon einmal vor
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