Wie kommen die Hausbesitzer im Taubenbaum in ihre Häuser?
Beim Bebauungsplan ist der Gewässerstreifen ein Streitpunkt. Es geht um die Rechtswirksamkeit und die Auswirkung auf Hausbesitzer.
Von Christiane Barth
Spechbach. Als der Gemeinderat einen Bauantrag im Mönchzeller Steg im Baugebiet Taubenbaum zu behandeln hatte, kam eine Diskussion im Gemeinderatsrund über die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans auf. Streitpunkt ist der dortige Gewässerstreifen, auf dem laut Bebauungsplan keine baulichen Anlagen erlaubt sind. Doch liegen nun Befreiungsanträge für
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