Im "Blättchen" dürfen nur Kandidaten werben
Der Nussbaum-Verlag beantwortete nun die RNZ-Anfrage: Der Anzeigenteil sei für Parteien tabu, die Stadt hätte aber mit dem neuen Redaktionsstatut das letzte Wort.
Schriesheim. (hö) Als der Artikel "Doch Wahlwerbung im ,Blättchen’?" (siehe unten) erschienen war, meldete sich nun auch der Nussbaum-Verlag, um zu erklären, unter welchen Voraussetzungen Wahlwerbung im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes zulässig ist.
Hintergrund war die RNZ-Anfrage an das Unternehmen aus St. Leon-Rot, wieso es möglich war, dass
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+