Im "Blättchen" dürfen nur Kandidaten werben
Der Nussbaum-Verlag beantwortete nun die RNZ-Anfrage: Der Anzeigenteil sei für Parteien tabu, die Stadt hätte aber mit dem neuen Redaktionsstatut das letzte Wort.

Das Rathaus in Schriesheim. Foto: Reinhard Lask
Schriesheim. (hö) Als der Artikel "Doch Wahlwerbung im ,Blättchen’?" (siehe unten) erschienen war, meldete sich nun auch der Nussbaum-Verlag, um zu erklären, unter welchen Voraussetzungen Wahlwerbung im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes zulässig ist.
Hintergrund war die RNZ-Anfrage an das Unternehmen aus St. Leon-Rot, wieso es möglich war, dass
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