Eppelheimer Bürgermeisterwahl: Kurz stand eine Anfechtung im Raum

Der Gemeindewahlausschuss entschied über unklare Stimmen

25.10.2016 UPDATE: 26.10.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden

Bürgermeister Dieter Mörlein und Annette Busch bei der Wahlausschusssitzung. Foto: sg

Von Sabine Geschwill

Eppelheim. Von einem "besonderen Vorkommnis" sprach Annette Busch einen Tag nach der Bürgermeisterwahl bei der Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Bürgersaal des Rathauses. Den Vorfall schildert die Mitarbeiterin der Stadt, die im Rathaus die Wahl organisatorisch begleitete, wie folgt: Am Wahlsonntag sei einem Bürger ein Wahlplakat von Kandidatin Patricia Popp ins Auge gefallen, das seiner Ansicht nach zu nah im Bereich des Wahllokals "Villa Kunterbunt" aufgehängt sei. Dieser Bürger habe sich vorbehalten, die Bürgermeisterwahl aufgrund dieser Wahlbeeinflussung anzufechten, so Busch.

Die Anfechtung stand aber nur kurz im Raum. Denn sowohl bei der Einrichtung der Wahllokale zwei Tage vor der Wahl sowie am Wahlsonntag und - nach Eingang des Einspruchs - nochmals am Tag darauf wurde der Abstand zwischen Laternenmast mit Plakat und Wahllokaleingang abgemessen und dokumentiert. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 20 Metern war demnach eingehalten worden. Als Leiter des Gemeindewahlausschusses machte Bürgermeister Dieter Mörlein deutlich, dass in diesem Falle einer Wahlanfechtung die rechtliche Grundlage fehle.

Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses hatten Volker Wiegand (CDU), Bernd Binsch (Eppelheimer Liste), Bernd Gutfleisch (SPD) und Hartmut Nickisch-Kastner (Grüne) noch über Gültigkeit oder Ungültigkeit zweifelhafter Stimmzettel zu entscheiden. Insgesamt hatten 5171 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 44,64 Prozent.

Vorrangig ging es nun um die in der unteren Zeile des Stimmzettels handschriftlich eingetragenen Namen. Die Stimme sei ungültig, wenn die Person nicht unzweifelhaft identifizierbar ist, so Busch. Daher müsste nicht nur Name, sondern auch Adresse der Person notiert sein. Ausgenommen sind Personen der Zeitgeschichte, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Dazu gehören beispielsweise auch Bürgermeister. Zwei Stimmen wurden für Amtsinhaber Dieter Mörlein nachträglich für gültig erklärt. Somit bekam er am Sonntag 32 Stimmen.

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Neben weiteren Personen wurde mehrfach Stadtrat Guido Bamberger auf den Stimmzetteln eingetragen. Als gültig gewertet werden konnte dieser Wählerwille nicht. Es fehlte für eine eindeutige Zuordnung der Adresszusatz. Außerdem hat Bamberger die Altersgrenze zur Wählbarkeit bereits überschritten.

Von Interesse für den Gemeindewahlausschuss war noch eine Stimmabgabe für Patricia Popp. Auf dem Stimmzettel war nicht nur ein Kreuz notiert, sondern auch ein Schmähgedicht auf den Stadtverband der CDU und den von ihr unterstützten Kandidaten. Darin wurde in gereimter Form zum Ausdruck gebracht, dass die Eppelheimer Stallhäschen über so manches "ihre Näschen rümpfen". Die abgegebene Stimme wurde als ungültig gewertet.

Bei der Briefwahl mussten 17 Wahlbriefe zurückgewiesen werden, da sie entweder nicht vollständig waren oder die Unterschrift des Wahlberechtigten fehlte. Die Zahl der ungültigen Stimmen erhöhte sich auf 38. Als gültig gewertet wurden 5133 Stimmen.

Patricia Popp hatte mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und sei damit als neue Bürgermeisterin gewählt. Dies galt es für den Gemeindewahlausschuss zur Kenntnis zu nehmen.

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