Eppelheimer Brückenausbau: Am Ende wurden es 1502 Unterschriften für den Bürgerentscheid

Listen werden nun mit Wählerverzeichnis abgeglichen - Nach Paragraph 21 der Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen

17.03.2016 UPDATE: 18.03.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden

Elke Sommer und Bernd Binsch (r.) überreichten die Listen an Bürgermeister Dieter Mörlein zum Überprüfen. Foto: Geschwill

Eppelheim. (sg) Hat der Gemeinderat im letzten Dezember zu voreilig entschieden, als es um den Brückenneubau mit zwei Straßenbahngleisen, Unterführung und Verkehrskreisel ging? Diese Frage beschäftigte gestern Vormittag Bürgermeister Dieter Mörlein beim Besuch der Bürgerinitiative "Bürgerbegehren Eppelheim". Deren Vertreter waren ins Rathaus gekommen. "Wir übergeben heute formal das Ergebnis unseres Bürgerbegehrens: Es sind 1502 ungeprüfte Unterschriften", betonte Bernd Binsch als Sprecher der Bürgerinitiative. "Es gibt sicher noch etliche Bürger mehr, die bei einer geheimen Wahl für unser Anliegen stimmen würden", zeigte er sich überzeugt.

Die Unterzeichner fordern, dass der Gemeinderatsbeschluss zurückgenommen wird. "Uns geht es nicht wie der RNV um größtmögliche Abschöpfung an Fördergeldern, sondern darum, welche Kosten auf Eppelheim zukommen", so Elke Sommer von der Initiative. Bürgermeister Dieter Mörlein räumte ein, dass man sich im Dezember vielleicht gar keine richtigen Gedanken über das Projekt und dessen Kosten gemacht habe. Binsch forderte einen Kostenvergleich und eine Verkehrssimulation zu den möglichen Varianten Brücke mit einem Gleis, Brücke mit zwei Gleisen und dem Einsatz eines Elektrobusses. "Das müsste man bei so einer Projektsumme von der RNV verlangen können." Mörlein pflichtete ihm bei.

Jetzt liegt es an der Stadtverwaltung, die abgegebenen Unterschriften mit dem Wählerverzeichnis abzugleichen. Es müssen mindestens 822 wahlberechtigte Eppelheimer zu den Unterzeichnern gehören, damit das nötige Quorum für ein Bürgerbegehren erfüllt ist. Im nächsten Schritt wird das Ergebnis der Überprüfung dem Gemeinderat vorgelegt. Er wird voraussichtlich in der Sitzung am 25. April über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids abstimmen und eventuell schon einen Termin festlegen.

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Nach Paragraph 21 der Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen. Es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu. So könnte nämlich, um Kosten einzusparen, beispielsweise der Bürgerentscheid mit der im Oktober anstehenden Bürgermeisterwahl zusammengelegt werden. Bei dieser Abstimmung müssen sich dann mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten für eine Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses aussprechen. Dann ersetzt der Bürgerentscheid den Beschluss des Gemeinderates. "Was danach kommt, ist völlig ergebnisoffen", so Binsch.

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