Sofortiges Betretungsverbot für Balkone in der Umgebung
Das Betretungsverbot gilt für die Balkone der Heidelberger Straße 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 und 26 in Nußloch

Nußloch. (sbl) Die Balkone von acht Gebäuden in der Heidelberger Straße 12-26 in Nußloch dürfen nicht mehr betreten werden. Das teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einer Pressemitteilung am Mittwochnachmittag mit. Das Betretungsverbot gelte "mit sofortiger Wirkung", erklärte der Leiter des Baurechtsamts, Ralf Schmidt.
Und zwar so lange, bis dem Baurechtsamt die sichere Nutzung der Balkone von einem Prüfingenieur oder einem anderen Fachmann bescheinigt werden könne.
"Im Interesse der Sicherheit mussten wir schnell in dieser Form handeln", erläuterte der zuständige Dezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Hildebrandt. Das öffentliche und private Interesse von Mietern, Besuchern, Handwerkern und deren körperliche Unversehrtheit könne nur so gewährleitet werden.
Das Verbot wurde erlassen, nachdem am Abend des 10. Juli drei Balkone eines Mehrfamilienhauses in der Heidelberger Straße 22 abgebrochen sind. Zwei Menschen, ein 33-jähriger Mann und sein zweijähriger Sohn, stürzten dabei sechs Meter in die Tiefe und verletzten sich glücklicherweise nur leicht.
Eine erste Überprüfung durch das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat nun ergeben, dass sieben weitere Häuser in der direkten Umgebung ähnlich gebaut seien und demnach akute Einsturzgefahr bestehe.
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Da die Ursache des Abbruchs bislang nicht geklärt werden konnte, sei zu befürchten, dass die Balkone der Gebäude mit den Hausnummern 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 und 26 ebenfalls abbrechen könnten.
Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die dauerhafte Schließung der Balkontür oder gar die Verpflichtung zur Sanierung, wurden vorerst ausgeschlossen.



