Beim Lärm reicht Mindestmaß
Die Gemeinde beschränkt sich auf einen rechtlich ausreichenden Aktionsplan.

Von Sabine Hebbelmann
Nußloch. Der Lärmaktionsplan für Nußloch aus dem Jahr 2019 muss nach fünf Jahren fortgeschrieben werden. Im Technischen Ausschuss stellte der Stellvertretende Bauamtsleiter Rouven Ettner zwei mögliche Varianten vor, die das Ingenieurbüro Köhler & Leutwein im Angebot hatte.
Mit Bezug auf Aussagen des Ingenieurbüros, wonach auch die größere
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