Lockerungen bei Schweinepest
Anleinpflicht für Hunde und Wegegebot fallen in Hessen weg

Neckarsteinach. (cm) Die Afrikanische Schweinepest grassiert im Südwesten weiter. Der hessische Kreis Bergstraße, in dem auch Neckarsteinach liegt, hat zwar nun das Kerngebiet des Seuchengeschehens im Bereich Bensheim, Biblis, Viernheim und Lampertheim erweitert - gleichzeitig aber Lockerungen für weitere Bereiche des Landkreises bekanntgegeben.
Dies wird möglich, da inzwischen zahlreiche Zäune errichtet wurden, um eine unkontrollierte Wanderung von Wildschweinen und somit die Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. So werden im gesamten Kreisgebiet die Anleinpflicht für Hunde sowie das Wegegebot aufgehoben.
Ebenso entfällt die Drohnenbefliegung und der Genehmigungsvorbehalt im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten, teilte das Landratsamt in Heppenheim weiter mit. Somit dürfen Waldwege wieder verlassen werden, was insbesondere für die nahende Pilzsaison wichtig wird.
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In der Sperrzone II einschließlich des Kerngebiets wurde in bestimmten Bereichen die Durchführung von Drück- und Erntejagden freigegeben. Gleichzeitig wurde durch eine Lageveränderung die Erweiterung des Kerngebietes Richtung Odenwald bis an die B38 erforderlich.