Geht der Streit ums schnelle Internet in die nächste Runde?
Funk-Anbieter "Overturn" zog Antrag gegen Gemeinde zurück

Symbolfoto: dpa
Meckesheim/Heidelberg. (cm) Bürgermeister Maik Brandt gab sich entspannt, als er Mittwoch mit den Anwälten der Gemeinde vor Saal elf des Heidelberger Landgerichts wartete. Anderthalb Stunden später zeigte sich, dass er dies zumindest nicht zu Unrecht war. Denn im Internet-Streit hat "Overturn Technologies" aus dem bayrischen Freising den Antrag gegen die Gemeinde zurückgezogen. Der Funk-Internet-Anbieter wollte erreichen, dass die Gemeinde nicht mehr die Produkte der konkurrierenden "Breitbandversorgung Rhein-Neckar" (BBV) bewirbt. Die BBV will bekanntlich in Meckesheim und im Ortsteil Mönchzell ein Glasfasernetz errichten.
"Die Frage ist, ob sich die Gemeinde wettbewerbswidrig verhalten hat", erklärte Richterin Friederike Bauer-Gerland. "Overturn" sind zwei "Werbemaßnahmen" besonders ein Dorn im Auge: zum einen eine bezahlte Anzeige der Gemeinderäte als Privatpersonen im Amtsblatt zugunsten der BBV, die auch auf der Seite der Gemeinde im sozialen Internetnetzwerk Facebook veröffentlicht wurde, und zum anderen ein Artikel auf der Internetseite der Gemeinde. Beide Male wurde auf die laufende Vorvermarktung der BBV hingewiesen. "Overturn" hatte mit einer Abmahnung gefordert, dass beide Einträge entfernt werden - was auch geschah. Ebenfalls wurde mit einer Unterlassungserklärung gefordert, dass die Gemeinde künftig nicht mehr die Produkte der BBV bewirbt. Bürgermeister Brandt verweigerte die Unterschrift. Diese wollte "Overturn" nun vor Gericht erstreiten.
Die Anwälte der Gemeinde sahen den Antrag als zu unbestimmt an und erkannten keine Wiederholungsgefahr, da die Vorvermarktung der BBV inzwischen - erfolgreich - abgeschlossen sei und das Glasfasernetz somit gebaut werde. Die Neutralitätspflicht sei nicht verletzt worden.
Der Artikel auf der Internetseite der Gemeinde beinhaltete zum einen die Information, dass die Gemeinde selbst Vorverträge für Gebäude mit der BBV abgeschlossen hat. Zum anderen aber auch einen Hinweis, dass diese nur bei einer erfolgreichen Vorvermarktung wirksam werden. Ob diese Verknüpfung zulässig ist, sei noch nicht höchstrichterlich entschieden. Bei der auf "Facebook" veröffentlichten Anzeige der Gemeinderäte zugunsten der BBV meinte "Overturn"-Anwalt Michael Panienka, dass diese von der Gemeinde zu verantworten sei. Bürgermeister Brandt hielt dagegen, dass man nur informieren wollte und auch andere Gewerbetreibende auf der Seite Raum erhalten.
Zum Knackpunkt wurde ein Artikel im Amtsblatt aus dem Jahr 2012 mit der Überschrift "Endlich schnelles DSL für Lobbach und Mönchzell", in dem für die Funk-Internet-Angebote von "Overturn" geworben wurde. "Wenn man selbst in diesen Genuss gekommen ist, kann man sich bei anderen nicht beschweren", meinte die Richterin. Der "Overturn"-Anwalt räumte ein, dass man den Artikel nicht kannte.
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Nach einer Unterbrechung zog "Overturn" seinen Antrag zurück. Der Internet-Streit könnte nun in die nächste Runde gehen. Ob es aber wirklich zu einem Hauptverfahren vor dem Landgericht mit eingehender Prüfung kommt, ließ "Overturn" offen. Der Streitwert beträgt 30.000 Euro.



