Neues Fitnessstudio eröffnet doch nicht
Es geht um Schallschutz und entsprechende Maßnahmen. Betreiber sehen den Vermieter in der Pflicht, die Sparkasse den Mieter.

Von Annette Steininger
Hirschberg-Leutershausen. Eigentlich hätte das Fitnessstudio "fit+" mit seinem voll digitalisierten Franchisekonzept Anfang März eröffnet werden sollen. Doch selbst jetzt im November sind die Türen der einstigen Sparkassen-Filiale in der Bahnhofstraße 39 geschlossen. Wie Raphael Reinhardt, der mit seinem Geschäftspartner Sebastian Wagner das Studio betreiben wollte, nun der RNZ gegenüber bestätigte, wird "fit+" nicht in Leutershausen an den Start gehen. Es geht um Schallschutz und wer die entsprechenden Maßnahmen ergreifen müsste, die Betreiber oder die Sparkasse Rhein Neckar Nord als Vermieter. Da sind die beiden Parteien uneins.
> Ein Rückblick: Schon bei den Beratungen des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) im Juni aufgrund des Nutzungsänderungsantrags der Betreiber ging es um möglichen Lärm. Zwar begrüßte der ATU grundsätzlich, dass sich in den Räumen der ehemaligen Filiale etwas tut, hatte aber Bedenken aufgrund der drei Wohnungen im Obergeschoss. Er erteilte sein Einvernehmen, wollte aber die Öffnungszeiten eingeschränkt wissen. Das Ganze landete zur Entscheidung beim Landratsamt. Und das Baurechtsamt forderte ein schallschutztechnisches Gutachten, das aber offenbar nicht so ausfiel, dass es für eine Genehmigung gereicht hätte.
> Das sagt der Kreis: In Abstimmung mit dem Baurechtsamt bestätigte Kreissprecherin Silke Hartmann den Antrag auf Nutzungsänderung. Da sich in dem Gebäude auch Wohnungen befinden, sei im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Nachweis gefordert worden, dass durch das Vorhaben die zulässigen Immissionswerte nicht überschritten werden. "Diesen Nachweis muss der Bauherr als Bauantragsteller erbringen, was bisher nicht erfolgt ist", erläuterte Hartmann.
> Das sagen die Mieter und Betreiber des Fitnessstudios: Über das Antragsverfahren, das erforderliche Gutachten und immer wieder verschobene Eröffnungstermine informierten die beiden Betreiber in Mails an die Mitglieder, die entsprechenden Schreiben liegen auch der RNZ vor.
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In diesen erheben sie zudem Vorwürfe: "Nachdem unser Vermieter auch unsere letzte Frist, uns die Mieträume in geeignetem Zustand für die uns zugesagte Nutzung als Fitnessstudio zur Verfügung zu stellen, hat verstreichen lassen, haben wir das Mietverhältnis fristlos gekündigt." Diese Nachricht hätte man bis zuletzt versucht zu vermeiden. Reinhardt bestätigte gegenüber der RNZ den Inhalt der Mails und sieht das Recht auf ihrer Seite.
Sein Geschäftspartner Sebastian Wagner verweist hierzu auf Paragraf 17 (liegt der RNZ vor) des Mietvertrages: "Der Mieter hat auf seine Kosten die Voraussetzungen für den vorgesehenen Betrieb zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und für die Erfüllung von Auflagen zu sorgen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass Genehmigungen und Erlaubnisse erteilt werden beziehungsweise fortbestehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die behördliche Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis aus Gründen versagt oder aufgehoben wird, die ausschließlich auf der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjektes beruhen." Zudem sei die Kommunikation durch den Projektverantwortlichen der Sparkasse "schwierig bis gar nicht vorhanden" gewesen.
> Das sagt der Vermieter: Die Sparkasse Rhein Neckar Nord, der Vermieter, bedauere die aktuelle Situation rund um das geplante Fitnessstudio in Leutershausen sehr, teilte Pressesprecher Rico Fischer auf RNZ-Anfrage mit. "Nach längerer Zeit des Leerstands wurde die Gewerbeeinheit an den Betreiber des Studios vermietet, nachdem die Räumlichkeiten gemeinsam besichtigt und von ihm ausdrücklich als geeignet für die geplante Nutzung bewertet worden waren", blickte er zurück. Im Anschluss daran habe die Sparkasse die Räumlichkeiten in Abstimmung mit dem Mieter "aufwendig saniert und modernisiert", um die Basis für die Nutzung als Fitnessstudio zu schaffen. "Von Beginn an bestand die Vereinbarung, dass die Einholung der baurechtlichen Genehmigungen sowie die Anpassung an spezifische Nutzungsanforderungen in der Verantwortung des Mieters liegen", betonte Fischer. Die Sparkasse sei hier unterstützend tätig gewesen.
Leider sei es dem Mieter im weiteren Verlauf nicht gelungen, die notwendige Genehmigung zur Nutzung der Räumlichkeiten als Fitnessstudio zu erwirken. Als entscheidend habe sich dabei herausgestellt, dass die schallschutztechnischen Anforderungen nicht erfüllt waren. In diesem Zusammenhang seien seitens des Mieters Vorwürfe gegen die Sparkasse erhoben worden, "die einseitig als Grundlage für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses herangezogen wurden", schilderte der Pressesprecher die Entwicklung.
Für die Sparkasse habe Verlässlichkeit höchste Priorität. "Wir haben erhebliche Vorleistungen erbracht, um die Räumlichkeiten zu modernisieren und eine Grundlage für die geplante Nutzung zu schaffen und hätten uns sehr gewünscht, dass das Fitnessstudio eröffnet werden kann", so Fischer. Es sei bedauerlich, dass es trotz des Engagements der Bank zu diesem Ergebnis gekommen sei.
> Schallschutz ist privatrechtliche Sache: Nun könnte es eventuell zu einem Rechtsstreit kommen, beide Seiten haben in das Projekt investiert. Die RNZ wollte daher vom Kreis wissen, wer für die Schallschutzmaßnahmen verantwortlich ist, der Mieter oder der Vermieter. "Wer etwaige Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionswerte umsetzen muss, ist privatrechtlich zu klären", machte dazu Hartmann deutlich.
> Wie es nun mit der einstigen Bankfiliale in der Bahnhofstraße 39 weitergeht: "Die Sparkasse Rhein Neckar Nord wird nun alles daran setzen, die Gewerbeeinheit einer neuen und sinnvollen Nutzung zuzuführen, die der Gemeinde Hirschberg zugutekommt", betonte Rico Fischer. "Heißt: Wir suchen einen neuen Mieter."