Gemeinderat

Nußlocher können laue Nächte künftig länger draußen genießen

Gemeinderat beschloss liberalere Sperrzeiten für Außenbewirtung – Brunnen am Lindenplatz plätschert zur Geräuschunterdrückung

18.10.2019 UPDATE: 19.10.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden

Rathaus Nußloch. Foto: Alexander Müller

Nußloch. (axe) Während in Heidelberg gerade lautstark und heftig darum gerungen wird, ob man die Kernaltstadt mit verschärften Sperrzeiten stilllegen soll, gehen in mancher Umlandgemeinde der Region die Uhren genau anders herum. So auch in Nußloch, wo der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Zusammenkunft liberalere Sperrzeiten für die Außenbewirtung beschloss - geräuschlos, ohne Diskussion und vollkommen einhellig. Und auf Antrag der Liberalen wurde fürs Wochenende einvernehmlich gleich noch eine halbe Stunde draufgepackt.

Demnach darf jetzt allabendlich bis 23 statt zuvor 22 Uhr draußen serviert werden, am Freitag und Samstag können die Nußlocher sogar noch ein halbe Stunde länger im Freien kalte Getränke und laue Abendluft genießen. Um andererseits dem Ruhebedürfnis der Früh-zu-Bett-Geher Rechnung zu tragen, soll der Brunnen auf dem zentralen Lindenplatz so eingestellt sein, dass er bis zu Sperrzeitbeginn plätschert: sozusagen weißes Wasserrauschen im Hintergrund zur Geräuschunterdrückung.

Kein Dokument der Unterdrückung ist die örtliche Polizeiverordnung, die von der Ratsversammlung in der gleichen Sitzung durchgewinkt wurde. Hauptsächlich ging es bei der Neufassung um Präzisierungen und redaktionelle Änderungen, die sich an der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages orientieren. Sie berühren im Wesentlichen die Bereiche Ruhestörung, Verhalten auf öffentlichen und Spielplätzen sowie die Hundehaltung.

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Verblüffend dürfte auch für viele Nußlocher indes sein, dass es so etwas wie eine gesetzliche Mittagsruhe nicht mehr gibt: Auf Spielplätzen in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern ist lediglich zwischen 20 und 8 Uhr Toben verboten und diese Einschränkung gilt auch nur, wenn nicht alle Kinder unter 14 Jahren alt sind. Haus- und Gartenarbeiten, die mit erheblichem Lärm einhergehen, sind mittlerweile sogar durchgängig von 7 bis 21 Uhr erlaubt.

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