Zwei Drogenhändler zu Haftstrafen verurteilt
22- und 24-Jähriger betrieben Haschisch-Lager in Eppelheim - Mit einem Kilo Amphetamin erwischt

Eppelheim/Heidelberg. (bmi) Weil sie Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben, sind zwei junge Männer vom Heidelberger Landgericht am Mittwoch zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 22-Jähriger aus Pforzheim erhielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, drei Jahre ein 25-Jähriger aus Heidelberg. Sie waren Ende Februar mit rund einem Kilogramm Amphetamin im Auto in eine Polizeikontrolle geraten. Der 24-jähriger Fahrer aus Mannheim wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Das Trio war Ende Februar auf der Bundesstraße B 535 in Heidelberg an der Abfahrt Richtung Leimen kontrolliert worden. Dabei beschlagnahmte die Polizei neben den Drogen auch zwei Messer und einen Teleskop-Schlagstock. "Eines der Messer befand sich in der Hosentasche des 22-Jährigen", berichtete auf RNZ-Nachfrage. Bei ihm sei deshalb der Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt, wodurch sich das höhere Strafmaß im Vergleich zum 25-jährigen Mittäter erkläre. Die übrigen Waffen im Auto wurden nicht im Strafmaß mit einbezogen, weil deren Besitz und Kenntnis nicht eindeutig zuzuordnen waren.
Die beiden Haupttäter haben laut Urteil mit Rauschgift gehandelt. Neben den Amphetaminen war zudem Haschisch in einem Lager in Eppelheim entdeckt worden. Des Weiteren konnten dem 22-Jährigen und dem 25-Jährigen Drogen im Blut und Urin nachgewiesen werden, nicht aber dem 24-Jährigen. "Bei ihm haben die Richter nur Beihilfe als Fahrer angenommen", erklärte Untersteller. Der 22-Jährige hatte die ihm vorgeworfenen Taten vor Gericht im Wesentlichen eingeräumt, die beiden anderen die Vorwürfe bestritten.
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Bei den zwei Haupttätern ordnete das Gericht laut Untersteller die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sie werden nur noch kurze Zeit ihrer Haft im Gefängnis verbringen, bald eine Therapie in einer stationären Einrichtung beginnen – und dann bei erfolgreichem Abschluss auf Bewährung in Freiheit kommen.