Leimen

Drogenbote liefert zu wenig Marihuana - Schwangere 17-Jährige schlägt mit der Axt zu

Sie wird wegen Raubs zu Bewährungsstrafe verurteilt - Mittäter muss für zweieinhalb Jahre in Haft

15.06.2020 UPDATE: 16.06.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
Das Heidelberger Landgericht. Archiv-Foto: Dorn

Leimen/Heidelberg. (luw) Eine schwangere 17-Jährige ist am Heidelberger Landgericht wegen besonders schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandels zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Ebenfalls wegen besonders schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen wurde ein 21-jähriger Mittäter: Er muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Hintergrund sind zwei Angriffe in Leimen auf einen Drogenboten, der den Angeklagten nicht die bestellte Menge an Marihuana geliefert hatte. Bei den Übergriffen an einem Supermarkt-Parkplatz in und am alten Leimener Olympiastützpunkt war unter anderem eine Axt im Spiel.

Immerhin kann die junge Frau ihr Kind aller Voraussicht nach in Freiheit gebären: Die 17-jährige Angeklagte saß bis zum Tag des Urteils in Untersuchungshaft, wie Landgerichtssprecher Benjamin Schnürer nun auf RNZ-Nachfrage erklärte. Nun kam sie mit Bewährungsauflagen auf freien Fuß. Dazu gehört Schnürer zufolge, dass sie nach der Entbindung eine "Mutter-Kind-Einrichtung" besuchen muss.

Mit ihr und dem 21-Jährigen auf der Anklagebank saß zudem ein 22-Jähriger, der sich aber kurz vor dem Urteil doch noch zu den Vorwürfen äußerte, wie der Gerichtssprecher sagte: "Er hat sich auf den Einfluss von Drogen und Alkohol berufen, deshalb wird hier noch ein Sachverständiger hinzugezogen." Das Urteil gegen ihn soll demnach am 2. Juli fallen.

Das Gericht sah es laut Schnürer "weitestgehend wie in der Anklageschrift" beschrieben als erwiesen an, dass zumindest das verurteile Duo einen 24-jährigen "Mittelsmann" sowie dessen Begleiter mit Spaltaxt, Messer und anderen Schlagwaffen angegriffen hat. Zuvor hatte die 17-Jährige bei dem späteren Opfer Marihuana bestellt. Dieses übergab aber offenbar nur zwei Drittel der georderten Menge, worauf die Angeklagten auf Initiative der jungen Frau ein Treffen mit dem Drogenboten am Edeka-Parkplatz in der St. Ilgener Straße vereinbarten.

Auch interessant
Leimen: Schwangere soll Axt-Angriff angeführt haben

Dort überfielen sie diesen, der von einem zweiten Mann begleitet wurde. Die Attacke galt laut Schnürer aber insbesondere dem 24-Jährigen, der mit der Rückseite des Messers am Kopf getroffen wurde und eine Platzwunde erlitt. Dabei traten und schlugen die Angeklagten auch auf ihn ein und sprachen Morddrohungen aus. Zudem zwangen sie beide Männer, ihnen eine Winterjacke, ein Smartphone, ein Parfüm und rund 100 Euro herauszugeben.

Am Folgetag trafen die Angeklagten den 24-Jährigen erneut – diesmal am alten Olympiastützpunkt. Dort schlugen sie ihm mit der Axt gegen das Schienbein. Doch dann kamen weitere Personen hinzu, worauf die Angeklagten flüchteten.

Zu den Bewährungsauflagen der 17-Jährigen zählt auch eine "geringere Geldzahlung", wie der Gerichtssprecher erklärte: "Man hat bei ihr Bargeld sichergestellt, ein Teil davon wird sozusagen verwertet." Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht, dass sie geständig und nicht vorbestraft war. "Und die Schwangerschaft war auch relevant für eine positive Sozialprognose", so Schnürer. Das 24-jährige Opfer müsse derweil mit einer Anzeige wegen Drogenhandels rechnen.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.