Sieben Satzungen müssen der Gesetzeslage angeglichen werden
Hintergrund sind die Neuerungen im Umsatzsteuergesetz.

Rathaus Eppelheim. Foto: Reinhard Lask
Eppelheim (fhs) Einstimmig, doch "schweren Herzens" fiel der Ratsbeschluss, sieben städtische Satzungen der neuen Gesetzeslage anzugleichen und zu ändern. Hintergrund sind die Neuerungen im Umsatzsteuergesetz. Geändert wurden die Satzungen zu Feuerwehr-Kostenersatz, für Friedhof und Markt, Verwaltungsgebühren, Bewohnerparkgebühren, Stadtbibliothek-Gebührenordnung sowie Gebühren an öffentlichen
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