Erst Haft, dann Entzug für einen "Grenzfall"
Der 44-Jährige war wegen Drogenhandels verurteilt. Die Sucht und seine Kriminalität seien Folgen finanzieller Probleme gewesen.

Leimen/Heidelberg. (luw) "Es handelt sich nicht um den typischen Großdealer, der Betäubungsmittel verkauft, um im Luxus zu leben", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag vor dem Heidelberger Landgericht: Dabei wandte er sich an den 44-jährigen Familienvater, der gerade wegen "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in 23 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb




