Handwerker muss wegen Betrugs ins Gefängnis
Der 43-Jährige beging mehrere Betrugstaten und schaffte das Geld beiseite. Gesamtschaden von über 100.000 Euro.

Symbolfoto: Felix Kästle/dpa
Von Sophia Stoye
St. Leon-Rot/Wiesloch. Schuldig im Sinne der Anklage: Weil ein 43-jähriger Handwerker unter anderem seine Kundschaft und Lieferanten betrog und Zahlungen über das Konto seines Vaters beiseite schaffte, musste sich der Mann gemeinsam mit seinem Vater wegen Betrugs und Bankrotts, beziehungsweise Beihilfe dazu, am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wiesloch
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