Erhöhte Waldbrandgefahr - Feuer- und Grillstellen erneut gesperrt
Von der Allgemeinverfügung sind bislang nur die Wälder in der Rheinebene betroffen.

Rhein-Neckar-Kreis. (RNZ) Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene erneut bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf.
Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden.
> Rauchen im Wald ist strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen.
> Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten sind stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein.
> Parken nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden.
Auch interessant
Die Einhaltung dieser Regeln sei entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten, teilt der Rhein-Neckar-Kreis mit. Das Kreisforstamt bitte deshalb alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.