55-Jähriger verstößt gegen Quarantäne - 1500 Euro Strafe gefordert
Ein unter Quarantäne stehender Mann war drei Stunden spazieren gegangen. Er hatte nach eigenen Angaben keinen Kontakt zu anderen Menschen.

Walldürn/Mosbach. (pm) Ein 55-Jähriger, der wegen des Verdachts einer Coronavirus-Infektion unter häuslicher Quarantäne stand, hat am 16. März mit einem dreistündigen Spaziergang bei Walldürn gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz verstoßen. Für diesen Quarantänebruch, den ein Zeuge der Polizei gemeldet hatte, soll der Betroffene nun eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zahlen.
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