Buchen hält an Baugebieten fest
Die Neuregelung wurde auch in Buchen genutzt, um in den vergangenen Jahren dringend benötigte Bauflächen in den Ortsteilen auszuweisen.

Buchen. (rüb) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat vor einer Woche bei Behörden und Bauwilligen wie eine Bombe eingeschlagen: Es besagt kurz gesagt, dass der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Über diesen Paragrafen werden in zahlreichen Kommunen kleinere Neubaugebiete im Außenbereich ausgewiesen.
Auch Buchen ist davon betroffen, denn
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