Plus Klage abgewiesen

Verein darf Eberbacher Schmeißer-Stift an Kreis vermieten

Das Landgericht hat das Urteil verkündet. Der Beschluss verstößt nicht gegen die Vereinssatzung.

23.02.2024 UPDATE: 22.02.2024 17:19 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Vermietung an den Rhein-Neckar-Kreis verstieß nicht gegen Vereinssatzung. Foto: rho

Von Rainer Hofmeyer

Eberbach. Das Landgericht Heidelberg hat am Donnerstag sein lange erwartetes Urteil verkündet: Der Verein Stiftung Altersheim Eberbach darf das Dr.-Schmeißer-Stift als Flüchtlingsunterkunft vorübergehend an den Rhein-Neckar-Kreis (RNK) vermieten. Damit hat der Beschluss der Mitgliederversammlung vom September 2022 nicht gegen die Vereinssatzung

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.