Verein darf Eberbacher Schmeißer-Stift an Kreis vermieten
Das Landgericht hat das Urteil verkündet. Der Beschluss verstößt nicht gegen die Vereinssatzung.
Von Rainer Hofmeyer
Eberbach. Das Landgericht Heidelberg hat am Donnerstag sein lange erwartetes Urteil verkündet: Der Verein Stiftung Altersheim Eberbach darf das Dr.-Schmeißer-Stift als Flüchtlingsunterkunft vorübergehend an den Rhein-Neckar-Kreis (RNK) vermieten. Damit hat der Beschluss der Mitgliederversammlung vom September 2022 nicht gegen die Vereinssatzung
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