Tauberbischofsheim muss im Februar neu wählen
Ein Gerichtsurteil macht den Urnengang erforderlich. Eine Bürgerin aus Impfingen hatte gegen die Wahl geklagt.

Tauberbischofsheim. (bg) Außer der Reihe müssen die Bürger der Kreisstadt Tauberbischofsheim und ihrer Ortsteile im kommenden Jahr ein neues Kommunalparlament wählen: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Wahl von 2019 für unwirksam erklärt hatte, blieb der Stadt – nach ausgiebiger Prüfung der Urteilsbegründung – nichts anderes übrig, als Neuwahlen anzusetzen. Der
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