Hirschhorn: Stadtverordnete wollen Bürgermeister Sens loswerden
Antrag auf das seltene Abwahlverfahren nach § 76 der hessischen Gemeindeordnung gestellt

Hirschhorns Bürgermeister Rainer Sens. Archiv-Foto: Alex
Von Marcus Deschner
Hirschhorn. Mit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zum Kreisparlament sollen Hirschhorns Bürger am hessischen Kommunalwahlsonntag, 6. März, auch über die Person ihres Bürgermeisters Rainer Sens abstimmen. Einen entsprechenden Antrag haben gestern Abend in der Hirschhorner Stadtverordnetenversammlung 13 der 17 Parlamentarier mit ihren Namen unterzeichnet an den amtierenden Stadtverordnetenvorsteher Martin Hölz übergeben.
Sie wünschen den Verfahrensweg nach Paragraf 76 der hessischen Gemeindeordnung einzuschlagen: Danach soll jetzt allen wahlberechtigten Bürgern in Hirschhorn die Abwahl ihres Bürgermeisters zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Anlass dazu sei nicht nur Sens’ Verhalten in der Auseinandersetzung um Windkraftanlagenbau am Greiner Eck auf Neckarsteinacher Gemarkung, sondern seine Amtsführung allgemein, begründeten der CDU-Fraktionsvorsitzende Harald Heiß (CDU) und Dr. Irmtrud Wagner (Profil). Über den Antrag wird eine weitere Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar abstimmen.
Nach Auskunft von Gerhard Falkenstein, dem Leiter des Fachbereichs Kommunalaufsicht im Heppenheimer Landratsamt für den hessischen Landkreis Bergstraße, ist so ein Abwahlverfahren für einen Bürgermeister im Kreis bisher noch nicht vorgekommen. Seit der Direktwahl der Bürgermeister ist es in Hessen möglich, auch deren Abwahl durch die Bürgerschaft in einem Wahlverfahren zur Abstimmung zu bringen. Sollte eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Hirschhorner Stadtverordnetenversammlung dies in einer Abstimmung beschließen, wird es dazu einen Urnengang geben. Das soll jetzt am 25. Januar entschieden werden.
Der Amtsinhaber gilt als abgewählt, wenn bei dieser Abstimmung mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten für ein vorzeitiges Ende der Amtszeit stimmt. Unabhängig von der Wahlbeteiligung bezieht sich das Drittel-Quorum auf alle wahlberechtigten Bürger, egal, ob sie tatsächlich zur (Ab-)Wahl gingen oder nicht.