Vier Jahre Gefängnis wegen Beihilfe
46-Jähriger muss wegen Marihuanahandels in Haft - Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre

Der Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des unerlaubten Handeltreibens zu einer Haftstrafe verurteilt. Symbolfoto: thinkstock
Buchen. (tra) Ein 46-jähriger Litauer, der sich vor dem Landgericht Mosbach wegen Drogenhandels verantworten musste, wurde am Montag zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Dem Mann, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt und auch in Buchen wohnte, wurde von der Staatsanwaltschaft bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubtes Handeltreiben mit
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