Überholverbot auf der B27-Überholstrecke
Die provisorische Markierung hatte sich stellenweise komplett abgelöst und die Markierungsfirmen haben Winterurlaub.

Buchen. (rüb) Auf dem im Dezember freigegebenen Teilstück der Bundesstraße B27 zwischen Buchen-Süd und der Abzweigung nach Mudau besteht – aus Richtung Mosbach kommend – im dreistreifigen Überholbereich ein Überholverbot. Der Grund: Die im Dezember für die Verkehrsfreigabe aufgebrachte provisorische Markierung hat sich stellenweise komplett abgelöst.
Aus Richtung Mosbach ist die
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