Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ist gelockert
Bei ausreichend Abstand kann in der Fußgängerzone auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.

Buchen. (rüb) Wer in die Fußgängerzone möchte, muss eine Maske tragen – daran haben sich die Menschen in den letzten Monaten gewöhnt. Seit Ende Oktober, als der Landkreis zum Risikogebiet wurde, gilt die Regel: Auch im Freien besteht dort Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Fußgängerzonen. Seit dem Unterschreiten
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