Silvester-Feuerwerk darf in Sperrzonen in Eberbach steigen
Es gilt ab sofort eine Sonderregelung. Gebannt ist die Gefahr noch nicht.
Eberbach/Rhein-Neckar-Kreis. (zg) Für den Rhein-Neckar-Kreis hat das Veterinäramt zwei neue Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht. Diese gelten ab dem heutigen Freitag.
"In der Sperrzone II können wieder Wildschweine gejagt werden. Die Reduzierung des Bestandes ist auch ein wichtiger Aspekt der Seuchenbekämpfung", erklärt Doreen Kuss, Dezernentin für
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