Eberbacher Gemeinderat soll über "Sündenfall" entscheiden
Mehrfamilienhaus-Aufbauten in Neckarwimmersbach würden auch auf dieser Seite der Schwanheimer Straße vier Stockwerke erlauben

Dieses vier Etagen hohe Gebäude an der Schwanheimer Straße 33 gilt baurechtlich als "dreigeschossig" und soll jetzt ein weiteres "Nichtvollgeschoss" erhalten - Stadträte lehnen dies ab. Foto: Felix Hüll
Von Felix Hüll
Eberbach. Für Verärgerung im Gemeinderat gesorgt hat jetzt ein Bauantrag, in Neckarwimmersbach ein Mehrfamilienhaus um eine weitere Etage zu erhöhen. Der Bauausschuss erteilte dem Antrag kein Einvernehmen. Die Räte verwiesen stattdessen die Anfrage einstimmig in den Gesamtgemeinderat.
"Für mich ist das der Sündenfall - es sind jetzt genau die vier Geschosse, die
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