Auch im ÖPNV gibt nun die Pflicht für medizinische Masken
Einfache Stoffmasken sind seit dem heutigen Montag nicht mehr zulässig, betonte ein Sprecher des VRN.

Mannheim. (cab) In Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnhöfen im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) muss man seit Montag medizinische Masken tragen. Auf diese Pflicht wies der VRN nochmals hin. Richtig sind demnach OP-Masken und Masken, die den Schutzstandards FFP 2, KN 95 oder N 95 entsprechen. Einfache Stoffmasken seien jetzt nicht mehr zulässig, betonte ein Sprecher
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