Abrechnungsbetrug durch Betreiber-Ehepaar in Corona-Teststation?
Die Eheleute sollen unberechtigte Auszahlungen in Höhe von über 400.000 Euro erhalten haben.

Rhein-Neckar. (sha/zg) Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln aktuell gegen einen Mann und eine Frau im Alter von 38 und 37 Jahren wegen gewerbsmäßigem Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Dies geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim hervor.
Demnach sind die Eheleute Geschäftsführer eines Unternehmens im Rhein-Neckar-Kreis, das im Zeitraum von Mitte 2021 bis Ende 2022 eine Corona-Teststation betrieb. Wo sich das Testzentrum befand, wird nicht erwähnt. Durch die Abrechnungen von sowohl nicht durchgeführten Testungen als auch einer hohen Anzahl von Selbsttestungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teststation sollen unberechtigte Auszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Höhe von über 400.000 Euro erfolgt sein.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs für die Wohnräume der zwei Tatverdächtigen sowie die Geschäftsräume des von ihnen betriebenen Unternehmens. Zudem wurden Vermögensarreste in Höhe der widerrechtlich ausbezahlten Summe gegen die Beschuldigten und das von ihnen betriebene Unternehmen erlassen. Am 16. November wurden die Beschlüsse vollzogen. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt.
Im Rahmen der Vermögenssicherung wurden die Bankkonten der Beschuldigten sowie des von ihnen betriebenen Unternehmens gepfändet.