Gasexplosion in Ludwigshafen: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Gasunglück von Ludwigshafen Mitarbeiter der Gasbetreiberin, Bauleiter und Polier unter Verdacht

Ein Bild der totalen Verwüstung bot sich im Oktober letzten Jahres nach der verheerenden Gasexplosion in Ludwigshafen. Zwei Menschen verloren dabei ihr Leben. Foto: dpa
Von Peter Wiest
Ludwigshafen. Es war eine der größten Katastrophen der letzten Jahrzehnte in der hiesigen Region: Am 23. Oktober letzten Jahres gab es in Ludwigshafen eine Gasexplosion, bei der der zwei Mitarbeiter einer Baufirma ums Leben kamen und vier weitere Personen teilweise erheblich verletzt wurden. Eine Vielzahl von Gebäuden wurde dabei stark beschädigt; zahlreiche Anwohner verloren vorübergehend ihr Zuhause.
Gut ein halbes Jahr später hat jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft Frankenthal nach Auswertung des zwischenzeitlich vorgelegten Sachverständigen-Gutachtens zur Ursache der Explosion ein Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter des Gasbetreiberin sowie den Bauleiter und den Polier der Baufirma. Sie stehen laut dem zuständigen Leitenden Oberstaatsanwalt Hubert Ströber im Verdacht der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der fahrlässigen Brandstiftung sowie der fahrlässigen Körperverletzung.
Wie aus der gestern veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht, waren nach dem Sachverständigengutachten zwei Perforationen, also Beschädigungen beziehungsweise Durchlöcherungen der Pipeline-Rohrwand, für den Gasaustritt verantwortlich. Verursacht wurden diese offenbar durch die so genannte Spundbohle, die bei den Bauarbeiten in Ludwigshafen eingebracht werden sollte. Die Ermittlungen haben laut Gutachten ergeben, dass die Spundwand mittels eines Baggers in die Erde getrieben wurde, ohne dass zunächst die Pipeline freigelegt worden war. Dadurch kam es dann anscheinend zum Gasaustritt, und als sich das Gas entzündete, zur Katastrophe.
Bei dem Brand am 23. Oktober waren die Flammen nach der Explosion teilweise bis zu 100 Meter hoch geschossen und bis weithin in die Region hinein sichtbar gewesen. Durch die Wucht der Explosion entstand unter anderem ein riesiger Krater; an den umliegenden Gebäuden wurden Mauern und Fenster zerstört.
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Wie es in der staatsanwaltschaftlichen Mitteilung von gestern weiter heißt, bestehen insbesondere bei Tiefbauarbeiten an Gaspipelines bei Verwendung von schwerem Arbeitsgerät besonders hohe Anforderungen an die so genannte Erkundigungs- und Sicherungspflichten bezüglich der Lage der Gasversorgungsleitung. Diese Sorgfaltspflichten seien "hier mutmaßlich dadurch verletzt worden, dass die Spundwand ohne genaue Kenntnis des Verlaufs der Pipeline gesetzt wurde". Deshalb bestehe ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen die für die Maßnahme verantwortlichen Personen, so der Leitende Oberstaatsanwalt - und deshalb sei jetzt das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.



