Bekommt die Uniklinik doch noch Geld?
Rechtsstreit wegen Übernahme von Krankenhäusern in Südhessen - Schadenersatz bleibt möglich

Symbolfoto: dpa
Von Alexander Albrecht
Karlsruhe/Mannheim. Im juristischen Streit um die Übernahme von defizitären Krankenhäusern in Südhessen hat die Universitätsmedizin Mannheim (UMM) vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Teilerfolg verbucht, zumindest indirekt. Das Oberlandesgericht (OLG) sprach einer Tochtergesellschaft der UMM in seinem am Montag verkündeten Urteil Schadenersatz in Höhe von insgesamt 5,35 Millionen Euro zu.
Für einen symbolischen Euro hatte das Uniklinikum 2013 von der katholischen Stiftung Heilig-Geist-Hospital Bensheim 95 Prozent des Südhessischen Klinikverbunds erworben, zu dem vier Krankenhäuser in Lampertheim, Bensheim, Lindenfels und Offenbach gehörten. Letzteres wollten die Mannheimer nicht übernehmen, weil es zu weit entfernt lag.
Der Verbund meldete im Februar 2016 Insolvenz an. Die UMM warf der Stiftung vor, das Ausmaß der wirtschaftlichen Probleme der drei Häuser bei dem Kauf verschleiert zu haben. Eine Schadenersatzklage des Klinikums in Höhe von 30 Millionen Euro schmetterte das Landgericht Mannheim Ende 2017 in erster Instanz ab.
Der Erste Zivilsenat des OLG kam jetzt zum gleichen Ergebnis. Wie die Richter entschieden, hat das Uniklinikum keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stiftung, die nicht gegen Pflichten verstoßen habe. Denn schon bei Abschluss des Vertrags sei allen Beteiligten hinreichend bekannt gewesen, dass der Südhessische Klinikverbund, eine gemeinnützige gGmbH, nach der Abspaltung des Standorts Offenbach in eine prekäre finanzielle Lage gerate, teilte das Gericht in einer Stellungnahme mit.
Dagegen habe der Verbund, der ebenfalls Klage eingereicht hatte, einen Anspruch auf Schadenersatz. Danach haftete die kirchliche Stiftung gemeinsam mit dem ehemaligen Geschäftsführer des Verbunds in Höhe von zwei Millionen Euro. Durch die Abspaltung der Offenbacher Klinik sei das Vermögen der gGmbH in der Bilanz unter das Stammkapital gesunken. Daraus resultierte nach Auffassung des OLG eine sogenannte Unterbilanz in Höhe von rund 5,35 Millionen Euro. Diese Summe entspricht dem festgesetzten Schadenersatzanspruch.
Fraglich ist hingegen, ob die Mannheimer Universitätsmedizin als 95-prozentige Anteilseignerin des Klinikverbunds das Geld erhält. Dies hängt entscheidend von ihren Verträgen mit der Stiftung ab. Diese erklärt, von jeglichen Zahlungsverpflichtungen freigestellt zu sein. Möglicherweise wird auch dieser Punkt von einem Gericht überprüft. Ein Sprecher des Mannheimer Uniklinikums wollte mit Verweis auf das nach wie vor laufende Verfahren keine Stellungnahme abgeben.