Ladenburg

Keine Wildschweine und Einschränkungen im Maislabyrinth

Aufatmen auf dem Hegehof: Einschränkungen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest wurden aufgehoben.

23.08.2024 UPDATE: 27.08.2024 20:14 Uhr 3 Minuten, 14 Sekunden
Im Maislabyrinth auf dem Ladenburger Hegehof gibt es keine Wildschweine. Foto: zg

Ladenburg/Rhein-Neckar. (sha) Am vergangenen Donnerstag dürfte Dieter Hege der Schreck gehörig in die Glieder gefahren sein. Laut einer Ergänzung der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises bezüglich der Afrikanischen Schweinepest war plötzlich auch das beliebte Maislabyrinth auf den Hegehof in Ladenburg von den Einschränkungen betroffen.

Um 10 Uhr am Donnerstag hätten die ersten Kunden nachgefragt, gegen 11 Uhr habe man das Maislabyrinth dann für den Publikumsverkehr geschlossen, hatte der Seniorchef des Hofs gegenüber der RNZ gesagt. Er habe sich anschließend sofort mit dem Veterinäramt und dem Bauernverband in Verbindung gesetzt – und eine Lösung gefunden. Am Freitag sollte das Maislabyrinth mit einer Dohne abgeflogen werden. Wenn dabei kein Wildschwein entdeckt und das Gelände dann mit einem mehrdrähtigen Elektrozaun umfriedet würde, wäre die Behörde kompromissbereit.

Bereits am darauffolgenden Freitag war die Drohne unterwegs – von Wildschweinen weit und breit keine Spur. Anschließend wurde das Gelände mit dem geforderten Elektrozaun komplett umfriedet, der abends, nachdem die letzten Besucher das Labyrinth verlassen haben, "scharf gestellt" werde. Aufgrund dieser Maßnahmen hatte das Veterinäramt schließlich einer Wiedereröffnung zugestimmt. Hege zeigte sich von der Reaktion der Behörde begeistert. Das sei wirklich eine unkomplizierte Zusammenarbeit gewesen.

Update: Dienstag, 27. August 2024, 20.13 Uhr


Mit der Drohne auf Wildschwein-Suche im Maislabyrinth

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Von Stefan Hagen

Rhein-Neckar. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) nimmt zunehmend Einfluss auf den Alltag der Menschen in der Region. Seit am 9. August der erste Fall im Rhein-Neckar-Kreis bestätigt wurde – ein infiziertes Wildschwein war bei Hemsbach erlegt worden – gelten zahlreiche Einschränkungen.

So müssen in der sogenannten Sperrzone II unter anderem Hunde stets an der Leine geführt werden. Darüber hinaus sind Aktivitäten ausschließlich auf befestigten Waldwegen beziehungsweise entsprechend gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.

Am „Eingang“ zum Rhein-Neckar-Kreis vom hessischen Heppenheim aus nach Laudenbach weist ein Schild auf die Afrikanische Schweinepest hin. Foto: Hagen

Nach einer Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis, die seit Donnerstag, 22. August, gilt, werden die bereits geltenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ergänzt – unter anderem um Regelungen für die Angelfischerei und Erwerbsfischerei, für Camping und den Betrieb von Maislabyrinthen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.

> Einschränkungen für Pilzsammler: Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hat Pilzsammler im betroffenen Gebiet zur strengen Zurückhaltung aufgefordert. Innerhalb der sogenannten Sperrzone II rund um den Fundort des infizierten Wildschweins gelte das strikte Gebot, auf den Wegen zu bleiben. So sollten Wildschweine nicht unnötig beunruhigt und nicht zu weiträumigen Fluchten bewegt werden. Beim Sammeln von Pilzen sei daher besondere Umsicht geboten, sagte der CDU-Minister und ergänzte: "Pilzsammler sollten sich vorab informieren, ob das Waldstück, in dem Sie auf die Pilzsuche gehen wollen, in einer ASP-Sperrzone liegt." Wer sich nicht an das Wegegebot halte, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sagte Hauk gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Beim Pilzsammeln dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Waldgebieten, die in der Sperrzone II liegen, die Wege nicht verlassen – es drohen Bußgelder. Symbolbild: dpa

> Einschränkungen für Maislabyrinthe: Nach der aktuell geltenden Allgemeinverfügung müssten Maislabyrinthe in der Sperrzone II ab Donnerstag schließen, sagte Kreissprecherin Silke Hartmann auf Nachfrage der RNZ. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz prüfe derzeit in einem strukturierten Verfahren, unter welchen Bedingungen ein Betrieb von Maislabyrinthen ausnahmsweise zugelassen werden könne.

Betroffen ist beispielsweise das Maislabyrinth des Hegehofs in Ladenburg. Um 10 Uhr hätten am Donnerstag die ersten Kunden nachgefragt, gegen 11 Uhr habe man das Maislabyrinth dann für den Publikumsverkehr geschlossen, sagte Seniorchef Dieter Hege. Das Beerencafé, der Hofladen und der Spielplatz seien aber weiterhin geöffnet. Er habe sich anschließend sofort mit dem Veterinäramt und dem Bauernverband in Verbindung gesetzt – und eine Lösung gefunden. "Am Freitag wird das Maislabyrinth mit einer Dohne abgeflogen", nennt er gegenüber der RNZ Einzelheiten der Vereinbarung mit der Behörde.

Sollte kein Wildschwein entdeckt werden, werde das komplette Gelände mit einem mehrdrähtigen Elektrozaun umfriedet. Dieser werde dann jeden Abend, nachdem der letzte Besucher das Gelände verlassen habe, scharf gemacht. "Wir hoffen, dass wir das Maislabyrinth am Samstag wieder öffnen können", betonte Hege gegenüber der RNZ. Abschließend lobte er noch die vorbildliche Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises. Und Kreissprecherin Silke Hartmann betonte, dass Besitzer von Maislabyrinthen proaktiv auf das Veterinäramt und Verbraucherschutz zugehen müssten (Mail: infoASP@rhein-neckar-kreis.de).

> Einschränkungen für Campingplätze: Laut Allgemeinverfügung wird Campen in der Wildnis in der Sperrzone II untersagt. Ausgenommen davon seien umfriedete Flächen, betont Kreissprecherin Silke Hartmann. Für andere Flächen könne eine Ausnahme genehmigt werden. Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Nutzung einzureichen. Nicht betroffen ist der große Campingplatz am Wiesensee in Hemsbach, der zwar mitten in der Sperrzone II liegt, aber umfriedet ist.

Hintergrund

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> Sperrzone II/ Infizierte Zone: Darin liegen folgende Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim,

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> Sperrzone II/ Infizierte Zone: Darin liegen folgende Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.

> Sperrzone I/ Pufferzone: Darin liegen folgende Städte und Gemeinden: Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn (Schönbrunn), Schönbrunn (Moosbrunn), Eberbach (Pleutersbach), Eberbach (Brombach), Eberbach (Gebiet westlich der B 45).

Hier sind Jäger zur verstärkten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, nur Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet, beprobt und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden. Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. sha

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> Wirrwarr um Feuerwerke: Der Rhein-Neckar-Kreis hat nicht nur in der Sperrzone II das Abbrennen von Feuerwerk verboten, um Wildschweine nicht aufzuschrecken, sondern auch in der sogenannten "Pufferzone", die sich daran anschließt. Der hessische Landkreis Bergstraße, zu dem Neckarsteinach und Hirschhorn gehören, hat aber darauf verzichtet. Sprecherin Cornelia von Poser bestätigte auf RNZ-Anfrage, dass in Neckarsteinach und Hirschhorn aktuell keine Einschränkungen gelten. Jeder Landkreis lege die Maßnahmen fest, die er für geboten erachte. Und für Einschränkungen in der "Pufferzone" sehe man aktuell keinen Anlass. Dies bestätigt auch der Neckarsteinacher Bürgermeister Lutz Spitzner. So könne zum Beispiel die auf Hochzeiten spezialisierte Veranstaltungsstätte "Hoher Darsberg" weiter Feuerwerk abbrennen.

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