Strikte Leinenpflicht für Hunde in Sperrzone
Ein Großteil des Landkreises fällt in den Bereich "infizierte Zone". Das Landratsamt hat nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Rhein-Neckar. (RNZ/sake) Wie das Landratsamt aktuell mitteilt, hat sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) mittlerweile von Hessen nach Baden-Württemberg ausgebreitet. Aufgrund des positiv auf ASP getesteten Wildschweins (siehe unten) ist die Tierseuche nun im Rhein-Neckar-Kreis angekommen.
Der Landkreis hat daher am Freitag, 9. August, vier neue Allgemeinverfügungen erlassen, die am Samstag, 10. August, in Kraft treten werden.
Sie legen Gebiete der infizierten Zone (Sperrzone II), der Pufferzone (Sperrzone I) sowie der Sicherheitszone, die neu eingerichtet wurde, sowie die dort geltenden Maßnahmen fest.
Sperrzone II/Infizierte Zone
Für die infizierte Zone – auch Sperrzone II genannt – gelten weiterhin unter anderem Vorgaben wie eine Leinenpflicht für Hunde, um die Wildbestände nicht aufzuscheuchen. Darüber hinaus sind dort Aktivitäten zu Erholungszwecken wie Radfahren, Reiten, Spaziergänge und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausschließlich auf befestigten Waldwegen beziehungsweise entsprechend gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.
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Für das in diesen Bereichen erlassene Jagdverbot gibt es einige wenige Ausnahmen, wie etwa die Nachsuche von Unfallwild oder krankgeschossenem Wild, dem Ausbringen von Kirrmaterial und dem Anlegen von Kirrstellen sowie der Anlage und dem Einsatz von Saufängen.
Künftig werden in der Sperrzone II/Infizierte Zone folgende Städte und Gemeinden sein: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen. Das Stadtgebiet Mannheim liegt künftig gänzlich in der Sperrzone II / Infizierte Zone.
Sperrzone I/Pufferzone
In der Pufferzone – Sperrzone I – sind Jägerinnen und Jäger zur verstärkten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, nur Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet, beprobt und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden.
Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. Erzeugnisse, die aus in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen gewonnen werden, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung innerhalb und außerhalb der Sperrzone I verbracht beziehungsweise abgegeben werden.
Für Hausschweinebestände in Sperrzone I gelten ebenfalls verschärfte Hygienevorschriften. Darüber hinaus dürfen Hausschweine aus diesen Bereichen zwar innerhalb Deutschlands genehmigungsfrei verbracht werden, in andere EU-Staaten und Drittländer jedoch nur mit Ausnahmegenehmigung.
Der Sperrzone I/Pufferzone gehören diese Städte und Gemeinden an: Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn (Schönbrunn), Schönbrunn (Moosbrunn), Eberbach (Pleutersbach), Eberbach (Brombach), Eberbach (Gebiet westlich der B 45). Das Stadtgebiet Heidelberg gehört vollständig zur Sperrzone I / Pufferzone.
Sicherheitszone
Die Sicherheitszone wird alle übrigen Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sowie den kompletten Neckar-Odenwald-Kreis betreffen. Sie regelt in erster Linie die verstärkte Bejagung.
Wildschweinkadaversuche mit Drohnen
Mit der Wildschweinkadaversuche hat das Land Baden-Württemberg das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) in Mosbach beauftragt. Die Suche erfolgt mittels Drohnen und Suchteams. Die Suche wird sich nun vermehrt auf das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises konzentrieren.
Update: Freitag, 9. August 2024, 17.48 Uhr
Fall bei Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen
Stuttgart. (dpa/lsw) Nach Ausbrüchen in den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Afrikanische Schweinepest auch Baden-Württemberg erreicht. Bei einem im Rhein-Neckar-Kreis erlegten Wildschwein habe ein Labor den Erreger nachgewiesen, sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU) in Stuttgart. Die Laboruntersuchungen hätten eine hohe Viruslast ergeben. Die offizielle Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut werde noch am Freitag erwartet und sei eine Formsache.
Das sichtbar erkrankte Tier sei von einem Jäger bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis erlegt worden, so Hauk. Der Ort liegt nahe der Landesgrenze zu Hessen, wo sich die Tierseuche schon seit einigen Wochen ausbreitet.
Hausschweine sind von dem Virus in Baden-Württemberg bisher nicht betroffen. "Damit das so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten", sagte Hauk. Oberstes Ziel sei, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Wegen des Nachweises im Rhein-Neckar-Kreis werde die Sperrzone erweitert, so Hauk.
15 Kilometer um den Fundort wird die sogenannte Sperrzone II eingerichtet. Diese erstreckt sich laut Ministerium auf den Stadtkreis Mannheim und auf Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Dort dürfen Schweine nur transportiert werden, wenn sie vorher auf das Virus getestet wurden. Zudem müssen Schweinehalter besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten.
Betroffen sind von den Maßnahmen in der Sperrzone II laut Ministeriums 31 Schweinehalter. In der Zone herrscht ein striktes Jagdverbot, um keine Wildschweine aufzuschrecken, die das Virus möglicherweise verbreiten könnten.
In einem Radius von zehn Kilometern um die Sperrzone II wird eine Pufferzone eingerichtet. Diese umfasst den Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtkreis Heidelberg. Hier sind laut Ministerium 25 Schweinebetriebe betroffen, die besondere Maßnahmen ergreifen müssen. Eine erweiterte Pufferzone umfasst zudem den Neckar-Odenwald-Kreis. Dort werde nun verstärkt gejagt, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, außerdem werden erlegte oder gefundene Kadaver auf die Seuche untersucht.
Um verendete Wildschweine aufzuspüren, werden Kadaver-Suchhunde und Drohnen eingesetzt. Auch sollen bereits aufgestellte Schutzzäune, die ein Weiterwandern von infizierten Tieren verhindern sollen, verlängert werden.
Landwirtschaftsminister Hauk geht davon aus, dass die Seuche den Südwesten noch länger beschäftigen wird. "Die Bekämpfung ist kein kurzer Sprint, sondern eher ein Dauerlauf", sagte der CDU-Politiker. Für Menschen sei das Virus ungefährlich, sagte der Minister. Er appelliere an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin regionales Schweinefleisch zu kaufen. "Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun."
Es gibt keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung gegen die Viruserkrankung zu schützen. Sie verläuft bei Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich und kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe sowie Futter übertragen werden. Denkbar ist auch, dass die Seuche durch unachtsam weggeworfene Speisereste wie einem Salamibrötchen oder einer Landjägerwurst eingeschleppt wird.
Für schweinehaltende Betriebe gilt ein Ausbruch der Krankheit als existenzbedrohendes Risiko. Neben der Tötung des Tierbestandes droht auch ein Verlust der Genetik und eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen.
Der erste Fall in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Der erste und zuvor auch letzte Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg passierte in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Forchheim (Landkreis Emmendingen) Ende Mai 2022. Nach Auskunft des Agrarministeriums hatten Schweine wahrscheinlich Zugang zu unsachgemäß entsorgten, virushaltigen Speiseabfällen.
Update: Freitag, 9. August 2024, 16.39 Uhr
Suche nach Fallwild im Rhein-Neckar-Kreis ab Freitag
Rhein-Neckar. (RNZ) Eine Fallwildsuche im gefährdeten Gebiet gehört bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu den wichtigsten Aufgaben. Die Fallwildsuche wird voraussichtlich ab Freitag, 9. August, im Rhein-Neckar-Kreis entlang der Grenze zu Hessen beginnen.
Es werden Drohnen sowie Suchteams (Mensch-Hunde-Gespann) eingesetzt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hierfür das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) Mosbach beauftragt. Das TCRH ist bereits seit vielen Wochen auch in Hessen für diese Aufgabe verantwortlich.