Bluttat in Kurfürsten-Anlage war "brutaler Akt der Selbstjustiz"
Ein 34-Jähriger wurde nach der Bluttat im Hauptbahnhof wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Für das Gericht war keine Tötungsabsicht nachweisbar.

Von Sarah Hinney
Auch wenn viele Fragen offen bleiben, ist am Freitag das Urteil im Prozess um die Bluttat im Hauptbahnhof im vergangenen Juli gefallen: Das Heidelberg Landgericht hat den 34-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der ursprüngliche Vorwurf – versuchter Totschlag –
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