Plus Urteil in Heidelberg

Bluttat in Kurfürsten-Anlage war "brutaler Akt der Selbstjustiz"

Ein 34-Jähriger wurde nach der Bluttat im Hauptbahnhof wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Für das Gericht war keine Tötungsabsicht nachweisbar.

25.02.2025 UPDATE: 28.02.2025 15:00 Uhr 7 Minuten, 30 Sekunden
Im vergangenen Jahr rückte der Park in der Kurfürsten-Anlage in den Fokus: Hier nahm auch die Auseinandersetzung ihren Anfang, die in der Nacht zum 21. Juli im Hauptbahnhof blutig endete. Foto: Philipp Rothe

Von Sarah Hinney

Auch wenn viele Fragen offen bleiben, ist am Freitag das Urteil im Prozess um die Bluttat im Hauptbahnhof im vergangenen Juli gefallen: Das Heidelberg Landgericht hat den 34-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der ursprüngliche Vorwurf – versuchter Totschlag –

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