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"Millionenerbin" muss nicht in die Psychiatrie

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung plädierten für eine Unterbringung. Die Richter sprachen die 66-Jährige frei und sprachen von einem "außergewöhnlichen Fall".

20.09.2023 UPDATE: 25.09.2023 19:45 Uhr 5 Minuten, 28 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Von Jonas Labrenz

Heidelberg. Die "Millionenerbin" Lethitia K. (Name geändert) ist am Montag freigesprochen worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers beantragt, die 66-Jährige auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie unterzubringen, nachdem der Gutachter ihr eine bipolare affektive Störung und einen "Reichtumswahn" attestiert hatte und eine "denkbar

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